Völkerrecht mit zweierlei Maß? Deutschlands Außenpolitik unter Friedrich Merz zwischen Staatsräson, Bündnispolitik und Eigeninteresse

Wertegebundene Außenpolitik – aber nicht für alle?

Die Bundesrepublik Deutschland versteht sich als Verfechterin einer regelbasierten internationalen Ordnung. Das Völkerrecht, die Menschenrechte und das Gewaltverbot der Charta der Vereinten Nationen gehören zu den zentralen Bezugspunkten deutscher Außenpolitik. Das Auswärtige Amt stellt das Völkerrecht ausdrücklich als Grundlage der internationalen Ordnung und deutscher Außenpolitik dar. Unter der Regierung von Friedrich Merz zeigt sich jedoch ein Spannungsverhältnis zwischen diesem Anspruch und der politischen Praxis. Besonders deutlich wird es im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten und zu Israel. Deutschland reagiert auf völkerrechtswidriges Verhalten befreundeter Staaten häufig anders als auf vergleichbare Handlungen von Staaten, die als Gegner oder strategische Konkurrenten gelten.

Das bedeutet nicht, dass Deutschland Völkerrechtsverletzungen durch Israel oder die USA grundsätzlich nicht kritisiert. Die Bundesregierung bezeichnet etwa den israelischen Siedlungsbau ausdrücklich als völkerrechtswidrig. Das Auswärtige Amt bestätigt diese Position auch im September 2026. Das eigentliche Problem liegt auf einer anderen Ebene: Bei befreundeten Staaten ist die Bereitschaft zu politischen Konsequenzen deutlich geringer. Gerade dieser Unterschied ist politikwissenschaftlich relevant. Denn internationale Ordnung beruht nicht allein auf der Existenz von Regeln. Sie beruht vor allem auf ihrer konsistenten Anwendung. Die deutsche Außenpolitik steht damit vor einem Zielkonflikt zwischen Normen, Interessen und Machtpolitik.

Der realistische Kern deutscher Außenpolitik

Die Politikwissenschaft unterscheidet oft zwischen idealistischen beziehungsweise liberalen und realistischen Ansätzen der internationalen Politik. Während liberale Ansätze die Bedeutung internationaler Institutionen, Normen und Rechtsregeln betonen, gehen realistische Theorien davon aus, dass Staaten vor allem ihre Sicherheit und ihre Machtposition sichern wollen. Deutsche Außenpolitik folgt in der Praxis beiden Logiken. Deutschland ist auf die USA als militärische Schutzmacht angewiesen. Zugleich ist die Bundesrepublik wirtschaftlich stark in internationale Institutionen eingebunden. Sie profitiert von NATO, EU, internationalem Handel und multilateralen Rechtsordnungen. Diese Kombination erzeugt einen strukturellen Zielkonflikt.

Deutschland kann es sich politisch leisten, gegenüber Russland oder Iran auf Völkerrecht zu pochen. Gegenüber den USA ist die Situation schwieriger. Die militärische Abhängigkeit Europas von amerikanischen Fähigkeiten ist erheblich. Bemerkenswert ist deshalb eine Aussage Friedrich Merz‘ auf der Münchner Sicherheitskonferenz. Der Bundeskanzler sprach von einer früheren „übermäßigen Abhängigkeit von den Vereinigten Staaten“ und erklärte, Europa müsse einen stärkeren und selbsttragenden Pfeiler innerhalb der NATO schaffen. Rede von Friedrich Merz auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2026

Das ist eine wichtige Feststellung. Denn sie zeigt zugleich das Problem: Deutschland erkennt seine Abhängigkeit selbst als strategische Schwäche. Aus realistischer Sicht ist diese Abhängigkeit nachvollziehbar. Abhängigkeiten begrenzen Handlungsspielräume. Aber genau hier liegt die politische Frage: Soll Abhängigkeit auch die Bewertung internationalen Rechts beeinflussen? Wenn Deutschland gegenüber Russland den Bruch des Gewaltverbots scharf verurteilt, muss es erklären können, warum es gegenüber den USA und Israel eine andere Bewertung vornimmt, wenn völkerrechtswidrig militärische Gewalt eingesetzt wird.

Russland als Gegenbeispiel

Der Umgang mit Russland macht die Differenz besonders deutlich. Der russische Angriff auf die Ukraine wird von Deutschland und der EU eindeutig als völkerrechtswidriger Angriffskrieg bewertet. Darauf folgen umfangreiche wirtschaftliche und politische Sanktionen. Die EU hat ihr Sanktionsregime gegen Russland mehrfach ausgeweitet und verlängert. Diese Politik lässt sich völkerrechtlich und politisch gut begründen. Russland hat die territoriale Integrität eines souveränen Staates verletzt. Interessant wird die Frage erst durch den Vergleich. Denn die deutsche Außenpolitik benutzt gegenüber Russland eine Sprache, die gegenüber Israel und den USA nicht zur Anwendung kommt. Bei Russland steht der Rechtsbruch im Mittelpunkt. Bei Israel wird dagegen stärker mit Israels Sicherheitsinteressen und der deutschen historischen Verantwortung argumentiert. Gegenüber den USA steht die Bündnissolidarität im Vordergrund.

Das ist ein klassisches Beispiel für das, was in der internationalen Politik als selektive Normdurchsetzung bezeichnet werden kann. Selektivität bedeutet nicht, dass die jeweiligen Sachverhalte identisch wären. Russland, Israel und die USA verfolgen unterschiedliche Ziele und befinden sich in unterschiedlichen Konflikten. Eine seriöse Analyse darf diese Unterschiede nicht ignorieren. Sie muss aber fragen, ob die rechtlichen Kriterien tatsächlich dieselben sind.

Israel und die deutsche Staatsräson

Noch deutlicher wird das Problem im Verhältnis zu Israel. Die deutsche Unterstützung für Israel hat einen besonderen historischen Hintergrund. Sie ist eine Reaktion auf die nationalsozialistische Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden. Die Sicherheit Israels ist deshalb ein zentraler Bestandteil deutscher „Staatsräson“. Diese historische Verantwortung ist legitim und politisch nachvollziehbar. Sie darf aber nicht bedeuten, dass Israel vom Völkerrecht ausgenommen wird. Die wissenschaftliche Literatur weist inzwischen ausdrücklich auf dieses Spannungsverhältnis hin. Jannis Julien Grimm und Marcus Schneider untersuchen in ihrem Beitrag „Staatsräson vs. Weltordnung“ die Folgen der deutschen Israelpolitik für die Wahrnehmung Deutschlands im Globalen Süden. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass die deutsche Politik dort zunehmend als Ausdruck doppelter Standards wahrgenommen wird.

Auch die deutsche Staatsräson selbst hat keinen Rang als eigenständige völkerrechtliche Norm. Sie ist ein politisches Leitbild. Der Vorrang des Völkerrechts folgt dagegen aus verbindlichen internationalen Verpflichtungen und ist in Deutschland verfassungsrechtlich abgesichert. Die Konsequenz ist eigentlich einfach: Die deutsche Staatsräson kann die besondere Verantwortung für Israels Sicherheit begründen. Sie kann aber nicht die völkerrechtliche Verantwortung Israels relativieren. Beides muss gleichzeitig gelten.

Die Grenze der deutschen Kritik an Israel

Die Bundesregierung kritisiert Israel inzwischen vorsichtig. Im September 2026 erklärte das Auswärtige Amt ausdrücklich: „Der israelische Siedlungsbau verstößt gegen internationales Recht und ist völkerrechtswidrig.“ Zugleich verurteilte die Bundesregierung die zunehmende Gewalt extremistischer Siedler und verwies auf bereits bestehende EU-Sanktionen gegen radikale Siedler und Siedlerorganisationen (Auswärtiges Amt – Regierungspressekonferenz vom 9. September 2026). Gleichzeitig lehnt die Bundesregierung weitergehende generelle Sanktionen gegen Israel ab. Bundeskanzler Merz erklärte im Juli 2026 ausdrücklich, Deutschland halte „generelle Sanktionen gegen Israel“ nicht für richtig. Wegen der besonderen deutschen Verantwortung gegenüber Israel wolle Deutschland sich „Sanktionsregimen gegen Israel im Allgemeinen nicht anschließen“ (Bundesregierung – Pressekonferenz von Friedrich Merz vom 28. Juli 2026).

Diese Position ist politisch fragwürdig. Sie unterscheidet sich zugleich von der Haltung mehrerer anderer EU-Staaten. Im April 2026 stand im EU-Außenministerrat eine Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens zur Debatte. Deutschland stimmte dem von Spanien und anderen Staaten unterstützten Vorschlag nicht zu. Die Bundesregierung begründete dies mit ihrer Strategie eines „kritischen Dialogs“ mit der israelischen Regierung (Bundesregierung – Regierungspressekonferenz vom 22. April 2026). Deutschland hat allerdings nicht „jede Sanktion gegen Israel blockiert“. Die EU hat beispielsweise im Mai 2026 Sanktionen gegen vier extremistische Organisationen und drei Personen aus dem Umfeld israelischer Siedler verhängt.

Der Vorwurf eines doppelten Maßstabs muss deshalb genauer formuliert werden. Es geht nicht um eine vollständige deutsche Verweigerung von Sanktionen. Es geht um die Schwelle, ab der Deutschland bereit ist, aus festgestellten oder vermuteten Rechtsverletzungen politische Konsequenzen gegenüber einem Partnerstaat abzuleiten. Diese Schwelle liegt bei Israel wesentlich höher.

Der Gaza-Krieg als Testfall

Besonders deutlich wird das beim Gaza-Krieg. Deutschland hat nach dem Angriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 das Recht Israels auf Selbstverteidigung betont. Das ist völkerrechtlich unproblematisch. Ein Staat, der angegriffen wurde, hat ein Recht auf Selbstverteidigung. Das Selbstverteidigungsrecht ist allerdings kein Freibrief. Auch bei einem rechtmäßigen Ausgangspunkt militärischer Gewalt gelten das humanitäre Völkerrecht, insbesondere die Prinzipien der Unterscheidung, Verhältnismäßigkeit und Vorsorge zum Schutz der Zivilbevölkerung. Der Internationale Strafgerichtshof hat Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant erlassen. Den Beschuldigten werden unter anderem mutmaßliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen (Internationaler Strafgerichtshof – Situation im Staat Palästina).

Das bedeutet nicht, dass die Beschuldigten rechtskräftig verurteilt wären. Ein Haftbefehl ist keine Verurteilung. Für die deutsche Außenpolitik ergibt sich daraus aber eine andere Frage: Wie reagiert ein Staat, der sich selbst als Verteidiger der internationalen Rechtsordnung versteht, wenn ein enger Partner von einem internationalen Gericht schwerster Verbrechen beschuldigt wird? Hier reicht der Verweis auf die historische Verantwortung nicht aus. Eine rechtsstaatliche Position müsste lauten: Deutschland unterstützt Israels Existenzrecht und Sicherheit. Gleichzeitig unterstützt es die unabhängige Arbeit internationaler Gerichte und verlangt die Aufklärung möglicher Kriegsverbrechen. Das wäre keine antiisraelische Politik. Es wäre konsequente Rechtsstaatlichkeit.

Die USA und der Krieg gegen Iran

Die unterschiedlichen Maßstäbe zeigen sich beim Iran besonders. Am 28. Februar 2026 begannen massive amerikanische und israelische Angriffe auf Iran. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, verurteilte sowohl die amerikanisch-israelischen Angriffe als auch die anschließenden iranischen Angriffe auf Staaten der Region und verwies auf die Verpflichtung aller Staaten zur Einhaltung der UN-Charta und des Völkerrechts. Diese Stellungnahme ist politisch bedeutsam, denn sie legt denselben rechtlichen Maßstab an alle Seiten an. Eine solche Herangehensweise wäre auch für Deutschland sinnvoll.

Die Kritik am iranischen Regime ist selbstverständlich legitim. Iran hat selbst wiederholt Gewalt in der Region eingesetzt und die Sicherheit anderer Staaten bedroht. Aber das rechtfertigt nicht automatisch einen militärischen Schlag. Gerade von Deutschland wäre hier eine unabhängige Bewertung zu erwarten gewesen: Verurteilt werden müssten iranische Angriffe ebenso wie mögliche Verstöße der USA und Israels. Eine solche Position wäre nicht neutralistisch. Sie wäre rechtsorientiert.

Machtpolitik und deutsche Interessen

Noch problematischer ist, dass die deutsche Regierung die Folgen der amerikanisch-israelischen Iran-Politik für deutsche Interessen kaum betrachtet hat. Der Krieg hat erhebliche wirtschaftliche Folgen. Das Statistische Bundesamt meldete für August 2026 eine Inflationsrate von 2,9 Prozent. Besonders relevant war die Entwicklung der Energiepreise: Energieprodukte verteuerten sich gegenüber August 2025 um 10,5 Prozent. Kraftstoffe wurden sogar 27,7 Prozent teurer. Destatis erklärt ausdrücklich, dass die seit Beginn des Iran-Krieges beobachtete Entwicklung auf dem Rohölmarkt maßgeblich zu dieser Entwicklung beigetragen hat (Statistisches Bundesamt – Inflationsrate im August 2026).

Auch die Importpreise zeigen die Dimension des Problems. Im August 2026 lagen die Preise für importierte Energie um 43 Prozent über dem Vorjahresniveau. Die Preise für importierte Mineralölprodukte stiegen um 63,3 Prozent, für Erdgas um 41,9 Prozent und für Rohöl um 32 Prozent. Statistisches Bundesamt – Importpreise im August 2026 Damit wird Außenpolitik unmittelbar zur Wirtschaftspolitik.

Deutschland kann es sich nicht leisten, die Stabilität der Energieversorgung als Nebenfrage zu behandeln. Eine militärische Eskalation am Persischen Golf betrifft deutsche Verbraucher und Unternehmen. Sie erhöht Transportkosten, Energiepreise und Inflationsrisiken. Sie kann Lieferketten stören. Aus Sicht des außenpolitischen Realismus wäre deshalb eine nüchterne Frage angebracht: Dient die Eskalation im Nahen Osten den deutschen Sicherheitsinteressen – oder erhöht sie vor allem die deutschen Risiken? Die Antwort muss nicht automatisch lauten, dass Deutschland sich von den USA distanzieren sollte. Aber Deutschland müsste seine Interessen deutlich definieren. Bündnistreue ist ein Interesse. Energiesicherheit ist ebenfalls ein Interesse. Wirtschaftliche Stabilität ist ein Interesse. Die Vermeidung eines regionalen Großkriegs ist ein Interesse. Die Stabilität der internationalen Rechtsordnung ist ebenfalls ein deutsches Interesse. Diese Interessen kollidieren miteinander. Aber Außenpolitik besteht gerade darin, solche Konflikte transparent abzuwägen.

Das eigentliche Problem: Freundschaft ersetzt keine Interessenpolitik

Die deutsche Außenpolitik läuft derzeit Gefahr, zwei verschiedene Prinzipien miteinander zu verwechseln. Das erste lautet: Deutschland braucht starke Partner. Das ist richtig. Das zweite lautet: Starke Partner dürfen nicht genauso kritisch behandelt werden wie Gegner.

Gerade eine souveräne Außenpolitik müsste gegenüber Freunden widersprechen können. Die Vereinigten Staaten bleiben für die europäische Sicherheit von herausragender Bedeutung. Die Bundesregierung bekräftigt regelmäßig ihre transatlantische Partnerschaft. Gleichzeitig zeigen die aktuellen Entwicklungen, wie groß die Abhängigkeiten weiterhin sind. Deutschland beherbergt einen erheblichen Teil der amerikanischen Truppen in Europa (Reuters – Merz betont transatlantische Partnerschaft im April 2026)- Noch deutlicher zeigt sich die Abhängigkeit bei bestimmten militärischen Fähigkeiten. Deutschland hat 2026 den Erwerb amerikanischer Tomahawk-Marschflugkörper beschlossen. Damit sollen eigene Fähigkeiten für weitreichende Präzisionsschläge aufgebaut werden (Reuters – Deutschland kauft US-Tomahawk-Marschflugkörper).

Bündnistreue bedeutet jedoch nicht Gefolgschaft. Bündnistreue bedeutet, Partner in zentralen Fragen zu unterstützen. Gefolgschaft bedeutet, eigene Interessen und eigene Maßstäbe zurückzustellen. Eine souveräne deutsche Außenpolitik sollte sich für Ersteres entscheiden.

Handlungsempfehlungen für eine konsistentere Außenpolitik

Aus dieser Analyse ergeben sich sechs konkrete Empfehlungen.

Erstens: einheitliche rechtliche Kriterien.

Vor jedem deutschen politischen Urteil über militärische Gewalt sollten dieselben Fragen stehen: Gibt es eine völkerrechtliche Ermächtigung? Liegt ein Fall legitimer Selbstverteidigung vor? Ist die Gewalt erforderlich und verhältnismäßig? Werden Zivilisten geschützt? Das muss für Russland, Israel, Iran, die USA und jeden anderen Staat gelten.

Zweitens: Staatsräson und Völkerrecht klar trennen.

Die besondere historische Verantwortung gegenüber Israel sollte ausdrücklich bekräftigt werden. Gleichzeitig muss klargestellt werden, dass sie keine Ausnahme vom Völkerrecht begründet. Damit würde Deutschland gerade der historischen Verantwortung gerecht: Der Staat Israel soll sicher sein – aber Deutschland sollte zugleich für die Regeln eintreten, die internationale Sicherheit überhaupt erst ermöglichen.

Drittens: Sanktionen nach Kriterien statt nach Freundschaft.

Deutschland sollte innerhalb der EU gezielte Sanktionen gegen Personen und Organisationen unterstützen, die nachweislich an schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind. Das gilt unabhängig davon, welchem Staat diese Personen angehören. Eine solche Politik wäre gezielter und politisch überzeugender als pauschale Embargos.

Viertens: europäische strategische Autonomie ausbauen.

Die Abhängigkeit von amerikanischen militärischen Fähigkeiten muss reduziert werden. Das bedeutet nicht den Rückzug aus der NATO. Im Gegenteil: Ein militärisch stärkeres Europa würde die NATO langfristig stabilisieren. Deutschland sollte deshalb europäische Fähigkeiten bei Luftverteidigung, Aufklärung, Logistik, Satellitenkommunikation, Munition und strategischer Abschreckung ausbauen.

Fünftens: Energiepolitik als Teil der Außenpolitik verstehen.

Energieabhängigkeiten sind sicherheitspolitische Abhängigkeiten. Deutschland muss deshalb seine Energieversorgung breiter aufstellen und strategische Reserven sowie europäische Infrastruktur stärken. Der Iran-Krieg zeigt, dass Außenpolitik und Energiepolitik nicht getrennt werden können.

Sechstens: Diplomatie vor militärischer Eskalation.

Deutschland verfügt über diplomatische Ressourcen und über besondere Möglichkeiten innerhalb der EU. Diese sollten konsequenter genutzt werden. Das Ziel deutscher Politik sollte nicht sein, zwischen Washington und Jerusalem auf der einen und deren Gegnern auf der anderen Seite zu wählen. Das Ziel sollte sein, die Eskalationsdynamik zu begrenzen und Verhandlungen möglich zu machen.

Blick nach vorne: Staatsräson ohne Rechtsausnahme

Deutschland braucht die USA. Deutschland ist Israel verpflichtet. Deutschland braucht die NATO. Deutschland braucht eine funktionierende europäische Sicherheitsordnung. Aber Deutschland braucht auch eine glaubwürdige internationale Rechtsordnung. Diese Ziele müssen sich nicht widersprechen. Im Gegenteil: Eine deutsche Außenpolitik, die gegenüber Freunden ebenso wie gegenüber Gegnern auf die Einhaltung des Völkerrechts pocht, ist langfristig eine interessengeleitete Politik. Denn für eine wirtschaftlich und militärisch begrenzt mächtige Mittelmacht wie Deutschland ist internationales Recht kein Luxus. Es ist ein strategisches Gut. Deutschland kann andere Staaten nicht dauerhaft durch eigene Macht kontrollieren. Es ist deshalb auf Regeln angewiesen. Werden diese Regeln selektiv angewandt, verlieren sie an Wirkung.

Die Bundesregierung sollte deshalb nicht weniger werteorientiert, sondern konsequenter werteorientiert handeln. Das bedeutet: Russland für den Angriff auf die Ukraine kritisieren. Iran für seine Angriffe und Menschenrechtsverletzungen kritisieren. Israel für Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht kritisieren. Und ebenso amerikanische Militäraktionen nach denselben rechtlichen Maßstäben beurteilen. Das wäre keine Gleichsetzung der Konflikte. Es wäre die Gleichbehandlung des Rechts. Die zentrale außenpolitische Frage für die Regierung Merz lautet deshalb nicht, ob Deutschland Freunde haben darf. Natürlich darf es das. Die Frage lautet vielmehr: Kann Deutschland gleichzeitig Bündnistreue und politische Eigenständigkeit bewahren?

Die Antwort lautet „Ja“. Dafür muss Deutschland aber aufhören, seine Abhängigkeiten als politische Argumente zu verstecken. Die militärische Abhängigkeit von den USA ist ein Problem, das durch europäische Eigenständigkeit reduziert werden muss. Die historische Verantwortung gegenüber Israel ist eine moralische Verpflichtung. Sie darf aber nicht zur Begründung unterschiedlicher Rechtsmaßstäbe werden.

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